Mediation
Mediation (lateinisch „Vermittlung“) ist ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes. Die Konfliktparteien – teilweise auch Medianten oder Medianden genannt – wollen mit Unterstützung einer dritten "allparteilichen" Person (dem Mediator) zu einer gemeinsamen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Der Mediator trifft dabei keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich.
Wichtigste Grundidee der Mediation ist die Eigenverantwortlichkeit der Konfliktparteien: Der Mediator ist verantwortlich für den Prozess, die Parteien sind verantwortlich für den Inhalt. Dahinter steht der Gedanke, dass die Beteiligten eines Konflikts selbst am besten wissen, wie dieser zu lösen ist, und vom Mediator lediglich hinsichtlich des Weges dorthin Unterstützung benötigen.
Mediation Abgrenzungen
Die Mediation ist ein Verfahren, keine Institution wie Schiedsgericht, Gütestelle, Schlichtungsstelle o. ä. Es ist jedoch möglich, dass sich verschiedenste Institutionen der Mediation als Verfahren bedienen, soweit sie dem Wesen nach mit ihr vereinbar sind. Vom Mediator werden keine Entscheidungen getroffen, keine Empfehlungen und keine Vorschläge für eine mögliche Konfliktregelung formuliert. Mit der Schlichtung hat Mediation gemein, dass ohne Zustimmung der Parteien keine verbindliche Entscheidung gefällt wird. Insofern kann man sie als besonderes Schlichtungsverfahren bezeichnen. Allerdings zeichnet sich die Mediation gegenüber der Schlichtung dadurch aus, dass der Mediator die Entscheidung ganz den Konfliktbeteiligten überlässt, also auch keine Kompromissvorschläge macht. Ebenso ist das Verfahren mit der Tätigkeit einer Einigungsstelle nicht vergleichbar.
Weiterhin ist Mediation auch keine Form einer Psychotherapie. Im engeren Sinne läuft Mediation immer auf die Arbeit einer (oder mehrerer) den (Kommunikations-)prozess strukturierenden und moderierenden Person(en) mit (allen) beteiligten Konfliktparteien hinaus. Insofern ist die beratende Arbeit mit einer einzelnen Konfliktpartei keine Mediation, sondern Konflikt-Coaching.
Konzepte der Mediation
- Die konzeptionellen Grundlagen der Mediation bilden u. a.:
- das Harvard-Konzept als eine Verhandlungstechnik,
- die Konsens-Findung als ein durchgängiges Prinzip und
- die Konflikteskalation nach Friedrich Glasl.
- Prozedurale Voraussetzungen für die Durchführung einer Mediation sind u. a.:
- Freiwilligkeit – alle Beteiligten einschließlich des Mediators können die Mediation jederzeit abbrechen.
- Verschwiegenheit – Der Mediator äußert sich außerhalb der Mediation nicht zu den Verfahrensinhalten. Ein Problem kann sich dabei allerdings in Deutschland aus dem fehlenden Zeugnisverweigerungsrecht nicht-anwaltlicher Mediatoren ergeben. In der Schweiz ist seit 1. Januar 2011 ein Zeugnisverweigerungsrecht in Art. 166 Abs. 1 lit. d der neuen Zivilprozessordnung (ZPO) vorgesehen. In Österreich sind eingetragene Mediatoren gemäß § 18 ZivMediatG durch ein Verschwiegenheitsgebot geschützt.
- Ergebnisoffenheit – Eine Mediation ist dann nicht möglich, wenn das Ergebnis bereits zu Beginn feststehen soll. Alle Konfliktparteien müssen mit einer gewissen Verhandlungsbereitschaft in die Mediation gehen. Dies umfasst auch die prinzipielle Verhandlungs- und Abschlussfähigkeit der Beteiligten, ein Aspekt, der insbesondere bei umfangreichen Verfahren in der Wirtschaft oder im öffentlichen Bereich zum Tragen kommt.
- Allparteilichkeit – Der Mediator leitet die Mediation allparteilich bzw. allparteiisch, das heißt, er steht auf der Seite jedes Beteiligten. Diese Haltung geht deutlich über eine einfache Neutralität hinaus; die inhaltliche Neutralität des Mediators erstreckt sich nicht auf seine Stellung gegenüber den Konfliktparteien. So gleicht er beispielsweise ein Machtgefälle zwischen den Parteien aus, indem er vorübergehend als Sprachrohr der kommunikationsschwächeren Partei agiert.
Ziele der Mediation
Das Ziel der Mediation ist die Lösung eines Konfliktes – möglichst durch den wechselseitigen Austausch über die Konflikthintergründe und mit einer verbindlichen, in die Zukunft weisenden Vereinbarung der Teilnehmer. Dabei steht im Gegensatz zum Gerichtsverfahren die Frage nach einer eventuellen Schuld nicht im Vordergrund. Auch Veränderungen im Verhalten der Mediationsteilnehmer untereinander werden nur insoweit gefördert, als sie für die verbindliche Lösung des Konflikts notwendig sind. Insofern grenzt sich die Mediation von therapeutischen Verfahren ab.
Neben dem eigentlichen Ziel der Mediation – beispielsweise der Regelung von Vermögensfragen bei einer Scheidung; der Vereinbarung über eine gemeinsame elterliche Sorge trotz Trennung der Eltern oder der Fortsetzung einer Kooperation zweier Unternehmen – gibt es auch Ziele, die außerhalb des eigentlichen Verfahrens stehen:
- Berücksichtigung von Interessenlagen, die in einem Zivilprozess unbeachtet bleiben würden;
- Reduzierung der Verfahrenskosten und der Konfliktfolgekosten;
- Möglichkeit eines unbürokratischen und flexiblen Verfahrens;
- Schonung personeller und betrieblicher Ressourcen;
- keine Öffentlichkeit durch Berichte in den Massenmedien.
Anwendungsfelder Mediation
Historisch gesehen hat in Deutschland die Entwicklung vor mehr als 20 Jahren in der Familienmediation begonnen. Inzwischen ist eine zunehmende Diversifikation der Anwendungsfelder zu beobachten, die zu einer speziellen Aufteilung geführt hat:
- Mediation im familiären Umfeld, also in Fällen von Trennung und Scheidung oder bei Erbauseinandersetzungen;
- Schulmediation;
- Wirtschaftsmediation mit Einsatzmöglichkeiten im inner- als auch im zwischenbetrieblichen Bereich;
- Mediation im öffentlichen Bereich/Umweltmediation;
- Täter-Opfer-Ausgleich (in Österreich: Außergerichtlicher Tatausgleich).

